Allgemeine Geschäftsbedingungen
Präambel
Für die Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen und uns, der
Unternehmen: Flugschule Hirondelle
Anschrift: Untergasse 27, D-69469 Weinheim
Rechtsform: Inhabergeführtes Einzelunternehmen
Inhaber: Alexander Schlink
Ust.Ident.Nr. DE 272394912
E-Mail: info@fs-hirondelle.de
Telefon: +49 (0)6201 8452097
als Veranstalter von Reisen oder sonstigen (Ausbildungs)- Veranstaltungen im Bereich des Gleitschirmfliegens (nachfolgend: „Veranstalter“), gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehen aus zwei Teilen:
In dem „Teil A“ sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Flugausbildung (Gleitschirmfliegen) geregelt. Wenn und soweit Sie beim Veranstalter eine Reise im Sinne des § 651a BGB buchen, geltend stattdessen vorrangig die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Reisen („Teil B“).
Teil A: Allgemeine Geschäftsbedingungen für Flugausbildung (Gleitschirmfliegen)
1. 1. Abschluss des Unterrichtsvertrages, Fremdleistungen, Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
1.1.1 Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie dem Veranstalter den Abschluss des Unterrichtsvertrages (Dienstvertrag gemäß § 611 BGB) verbindlich an. Der Unterrichtsvertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung des Veranstalters zustande. Diese bedarf keiner bestimmten Form.
1.1.2 Für Anmeldungen über das Buchungsformular auf unserer Website unter der Domain www.fs-hirondelle.de gilt zusätzlich das Folgende:
1.1.2.1.Sie können aus dem Sortiment des Veranstalters verschiedene Kurse auswählen und über den Button „Jetzt kostenpflichtig buchen“ ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Unterrichtsvertrages abgeben (Buchungsanfrage). Vor Abschicken der Buchungsanfrage können Sie die Daten jederzeit ändern und einsehen. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn Sie durch Anklicken der Checkbox „Ich habe die AGB des Veranstalters gelesen und bin mit deren Geltung einverstanden diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in Ihren Antrag aufgenommen haben.
1.1.2.2. Bei einem verfügbaren Platz nehmen wir Ihre Buchung mit der automatischen Buchungsbestätigung per E-Mail verbindlich an. Der Vertrag kommt mit Zugang dieser Buchungsbestätigung zustande. Die Angaben zu Ihrer Buchung werden darin nochmals aufgeführt. Eine Wartelistenbestätigung bestätigt ausschließlich die Aufnahme auf die Warteliste; sie ist keine Platzzusage und löst keine Zahlungspflicht aus. Erst mit unserer gesonderten endgültigen Buchungsbestätigung nach Freigabe eines Platzes kommt bei einer Wartelistenbuchung der Vertrag zustande. Der Vertragstext aus Buchung, AGB und Buchungsbestätigung wird Ihnen per E-Mail oder auf Papier zur Verfügung gestellt und unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.
1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.3 Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss erhalten Sie eine Bestätigung in Textform, die alle wesentlichen Angaben über den von Ihnen gebuchten Kurs enthält.
Weicht die Bestätigung von Ihrer Anmeldung ab, ist der Veranstalter an das neue Angebot 10 Tage gebunden. Der Unterrichtsvertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebots zustande, wenn Sie innerhalb dieser Frist das Angebot annehmen.
1.4 Ein Widerrufsrecht steht Ihnen gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) nicht zu.
2 Bezahlung
2.1 Bei Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung der Bestätigung die Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtpreises fällig. Die Kosten für etwaige hinzugebuchte Versicherungsleistungen werden in voller Höhe zusammen mit der Anzahlung fällig.
2.2 Die restliche Vergütung wird 4 Wochen vor Kursbeginn fällig, wenn (vorbehaltlich außergewöhnlicher Umstände und Höhere Gewalt, vgl. Ziff. 11) feststeht, dass Ihr Kurs – wie gebucht – durchgeführt wird. Bei Kurzfristbuchungen (ab vier Wochen Kursbeginn) wird der gesamte Kurspreis sofort fällig.
2.3 Die Gebühren im Falle einer Stornierung (vgl. Ziffer 7) und Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren (vgl. Ziffer 8) werden jeweils sofort fällig.
2.4 weggefallen
2.5 Zahlung an den Veranstalter
2.5.1 Wenn und soweit der Veranstalter eine Zahlung im SEPA-Lastschriftverfahren anbietet, benötigt er ein sogenanntes „Mandat“, das die Belastung Ihres Girokontos mit dem zu zahlenden Preis (An- und Restzahlung) im Wege der Lastschrift erlaubt. Das Mandat ist Teil der Bestätigung.
2.5.2 Wenn und soweit der Veranstalter eine Zahlung per Kreditkarte akzeptiert benötigt er Ihre Adresse oder ggf. die Adresse des Unterlagenempfängers sowie Ihr Einverständnis zur Abbuchung von Ihrer Kreditkarte.
2.5.3 Sie können bis eine Woche vor Veranstaltungstermin auch per Überweisung bezahlen. Der Veranstalter benötigt dafür den Vor- und Zunamen, die vollständige Adresse, die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse des Buchenden.
2.5.4 In der Regel bieten wir auch die Möglichkeit einer Barzahlung an.
2.6 weggefallen
2.7 Änderungen der vereinbarten Zahlungsart können nur bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn und nur für noch offen stehende Zahlungen vorgenommen werden.
2.8 weggefallen
2.9 Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet und zahlen Sie auch nach Mahnung mit Nachfristsetzung nicht, kann der Veranstalter von dem jeweiligen Vertrag zurücktreten. Der Veranstalter behält jedoch den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Er muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden einschließlich evtl. Erstattungen durch Leistungsträger.
2.10 Wenn Sie Zahlungen trotz Fälligkeit nicht leisten, behält sich der Veranstalter zudem vor, für die zweite Mahnung eine Mahnkostenpauschale von € 1,50 zu erheben. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt Ihnen unbenommen.
3 Leistungen, Preise
3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen (z. B. Internet, Katalog, Flyer) und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Bestätigung (vgl. Ziffer 1.1 Satz 2). Vor Vertragsschluss kann der Veranstalter jederzeit eine Änderung der Leistungsbeschreibungen vornehmen, über die der Sie vor Buchung selbstverständlich informiert werden.
3.2 Die Vergütungen richten sich nach der jeweiligen Ausschreibung im aktuellen Kursprogramm. Die aufgeführten Preise sind reine Betreuungspreise und beinhalten keine Transfer-, Übernachtungs-, und Verpflegungskosten oder Miete für Ausbildungsmaterial, es sei denn, aus der jeweiligen Kursbeschreibung oder einer vorrangigen Vereinbarung zwischen den Parteien ergibt sich ausdrücklich etwas anderes.
4 Inhalte der Ausbildung und Ausbildungsziel
4.1 Vermittelt wird eine Ausbildung nach Maßgabe der durch Gesetz oder Verordnung erforderlichen Ausbildungsprogramme in Theorie und Praxis. Die nähere Gestaltung des Ausbildungsprogramms obliegt allein dem Veranstalter.
4.2. Der Unterricht wird von ausgebildeten, erfahrenen und staatlich geprüften Fluglehrern geleitet.
5 Teilnahmevoraussetzungen
5.1 Das Mindestalter für Flugschüler beträgt 14 Jahre. Minderjährige bedürfen zur Teilnahme an der Ausbildung der schriftlichen Einwilligung der Erziehungsberechtigten.
5.2 Der Teilnehmer versichert mit der Teilnahme, physisch und psychisch gesund zu sein und dass keine Gründe vorliegen, die eine Eignung für das Gleitschirmfliegen ausschließen oder einschränken.
6 weggefallen
7 Rücktritt durch den Flugschüler vor Kursbeginn/Stornogebühren
7.1 Sie können jederzeit vor Kursbeginn von dem Unterrichtsvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Veranstalter. Ihnen wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
7.2 Wenn Sie vom Unterrichtsvertrag zurücktreten oder wenn Sie nicht an dem gebuchten Kurs teilnehmen, verliert der Veranstalter den Anspruch auf die geschuldete Vergütung. Stattdessen kann der Veranstalter, soweit der Rücktritt bzw. Nichtteilnahme am Kurs nicht von ihm zu vertreten ist und nicht ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung in Abhängigkeit von der vereinbarten Vergütung für die bis zum Rücktritt/Nichtantritt getroffenen Vorkehrungen und seine Aufwendungen (Rücktrittsgebühren) verlangen. Diese Rücktrittsgebühren sind in Ziffer 7.5 unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Kursbeginn in einem prozentualen Verhältnis zur Vergütung pauschaliert. Gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen sind dabei berücksichtigt.
7.3 Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Kursteilnehmer nicht am jeweiligen Veranstaltungsort einfindet oder wenn der Flugschüler wegen nicht vom Veranstalter zu vertretenden Fehlens von Dokumenten nicht am Kurs teilnehmen kann.
7.4 Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtteilnahme an dem Kurs keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, als die von dem Veranstalter in der im Einzelfall anzuwendenden Pauschale (siehe nachstehende Ziffer 7.5) ausgewiesenen Kosten. Der Veranstalter behält sich vor, in Abweichung von den unter Ziffer 7.5.1 aufgeführten Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. Er ist diesem Fall verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung seiner Arbeitskraft konkret zu beziffern und zu belegen.
7.5 Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt in der Regel bei Stornierungen:
- bis 4 Wochen vor Kursbeginn: 25 %
- bis 3 Wochen vor Kursbeginn: 50 %
- bis 2 Wochen vor Kursbeginn: 75 %
- bis 1 Woche vor Kursbeginn: 100 %
8 Umbuchung, Ersatzperson
8.1 Auf Ihren Wunsch nimmt der Veranstalter, soweit durchführbar, bis zum 31. Tag vor Kursbeginn eine Abänderung der Bestätigung (Umbuchung) vor. Als Umbuchungen gelten z. B. Änderungen des Kurstermins, oder des Veranstaltungsortes. Dafür wird eine gesonderte Gebühr von € 50,– pro Person erhoben. Gegenüber externen Leistungsträgern entstehende Mehrkosten werden gesondert berechnet.
Darüber hinaus gilt Folgendes:
8.2 Bis zum Kursbeginn kann der Reisende verlangen, dass ein Dritter in seine Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Es bedarf dazu der Mitteilung an den Veranstalter.
Dieser kann dem Eintritt des Dritten anstelle des Flugschülers widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Tritt ein Dritter an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, ist der Veranstalter berechtigt, für die ihm durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Bearbeitungskosten pauschal € 20,– zu verlangen. Gegenüber externen Leistungsträgern entstehende Mehrkosten werden gesondert berechnet. Der Nachweis mit dem Eintritt des Dritten nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt Ihnen unbenommen.
Für die Vergütung und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Kosten haften der angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson als Gesamtschuldner.
9 Versicherungen
9.1 Jeder Flugschüler nimmt auf eigene Verantwortung und auf eigene Gefahr am jeweiligen Kurs teil. Die Haftung des Veranstalters nach Ziffer 13 dieser Bedingungen bleibt hiervon unberührt.
9.2 Der Veranstalter weist darauf hin, dass es dem Flugschüler obliegt, für seine Teilnahme selbst eine Unfall-, und Haftpflichtversicherung abschließen, soweit dies gewünscht ist.
9.3 Angaben zum Versicherer, zum versicherten Umfang und zu den Versicherungssummen für die vom Veranstalter zu Ausbildungszwecken bereitgestellten Fluggeräte ergeben sich aus den aktuellen Versicherungsunterlagen und sind beim Veranstalter erhältlich.
9.4 Flugschüler, die im Rahmen der Ausbildung ihre eigene Ausrüstung verwenden, sind verpflichtet, hierfür selbst eine ausreichende Fluggeräte Haftpflichtversicherung abzuschließen und dem Veranstalter auf Verlangen einen geeigneten Nachweis hierüber zu erbringen.
10 Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
10.1 Der Veranstalter kann den Unterrichtsvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung des Kurses trotz einer entsprechenden Abmahnung durch den Veranstalter vom Flugschüler nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich ein Flugschüler derart vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Der Veranstalter behält jedoch den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung.
Der Veranstalter muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden einschließlich evtl. Erstattungen durch Leistungsträger.
10.2 Der Veranstalter kann bei Nichterreichen einer in der jeweiligen Leistungsbeschreibung und in der Bestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl bis 1 Woche vor Kursbeginn vom Unterrichtsvertrag zurücktreten (Zugang beim Flugschüler). Der Veranstalter informiert Sie selbstverständlich, sofern zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich wird, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann. Die Rücktrittserklärung wird dem Flugschüler unverzüglich zugeleitet. Sie erhalten die gezahlte Vergütung dann umgehend zurück.
10.3 Im Fall des Rücktritts des Veranstalters nach Ziffer 10.2 ist der Flugschüler berechtigt, die Teilnahme an einem mindestens gleichwertigen Kurs zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, einen solchen Kurs ohne Mehrpreis für den Flugschüler aus seinem Angebot anzubieten.
Der Flugschüler hat dieses Recht unverzüglich nach der Rücktrittserklärung des Veranstalters diesem gegenüber geltend zu machen. Sofern der Flugschüler von seinem Recht auf Teilnahme an einem gleichwertigen Kurs keinen Gebrauch macht, erhält er die gezahlte Vergütung unverzüglich zurück.
11 Außergewöhnliche Umstände, Höhere Gewalt, Wettereinfluss
11.1 Sollte das vereinbarte Kursprogramm aufgrund ungeeigneter Wetterbedingungen innerhalb des vereinbarten Zeitraums nicht durchführbar sein, ist der Flugschüler berechtigt, nicht durchgeführte Ausbildungsabschnitte innerhalb von 12 Monaten im Rahmen eines späteren Termins ohne Mehrkosten nachzuholen.
11.2 Ein Recht des Flugschülers auf Lösung vom Unterrichtsvertrag oder Rückerstattung gezahlter Kursgebühren wegen wetterbedingter Verschiebung von Kursabschnitten auf einen späteren Zeitpunkt besteht nicht.
11.3 Der Veranstalter entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, ob und in wie weit der Flugbetrieb aufgrund der vorherrschenden Wetterbedingungen abzuändern oder einzustellen ist.
12 Haftung des Flugschülers für Schaden am Ausbildungsmaterial
12.1 Der Flugschüler verpflichtet sich, die vom Veranstalter zur Verfügung gestellte Ausrüstung sorgsam zu behandeln und in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.
12.2 Der Flugschüler ist verpflichtet, dem Veranstalter sämtliche Schäden an der vom Veranstalter gestellten Ausrüstung zu ersetzen, es sei denn, er hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten.
13 Haftung des Veranstalters
13.1 weggefallen
13.2 Vertragliche Schadenersatzansprüche
Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf das Dreifache der jeweiligen Kursgebühr beschränkt, a) soweit ein Schaden des Flugschülers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Veranstalter herbeigeführt wird oder b) soweit der Veranstalter für einen dem Flugschüler entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
13.3 Deliktische Schadenersatzansprüche
Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des Dreifachen der Kursgebühr beschränkt.
Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils pro Kursteilnehmer und Kurs.
13.4 Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Veranstaltungsort), wenn diese Leistungen in der Kursbeschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Flugschüler erkennbar nicht Bestandteil des Kurses des Veranstalters sind.
Der Veranstalter haftet jedoch wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten (sog. Kardinalpflichten) des Veranstalters ursächlich geworden ist.
14 Verbraucherstreitbeilegung
Der Veranstalter nimmt derzeit nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist auch nicht dazu verpflichtet.
15 Allgemeines
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Unterrichtsvertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Teil B: Besondere Bedingungen für Reisen
1. 1 Abschluss des Reisevertrages, Fremdleistungen, Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
1.1.1 Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie dem Veranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung des Veranstalters zustande. Diese bedarf keiner bestimmten Form.
1.1.2 Für Reiseanmeldungen über das Buchungsformular auf unserer Website unter der Domain www.fs-hirondelle.de gilt zusätzlich das Folgende:
1.1.2.1.Sie können aus dem Sortiment des Veranstalters verschiedene Reiseleistungen auswählen und über den Button „Jetzt kostenpflichtig buchen“ ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages abgeben (Buchungsanfrage). Vor Abschicken der Buchungsanfrage können Sie die Daten jederzeit ändern und einsehen. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn Sie durch Anklicken der Checkbox „Ich habe die AGB des Veranstalters gelesen und bin mit deren Geltung einverstanden diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in Ihren Antrag aufgenommen haben.
1.1.2.2. Bei einem verfügbaren Platz nehmen wir Ihre Buchung mit der automatischen Buchungsbestätigung per E-Mail verbindlich an. Der Vertrag kommt mit Zugang dieser Buchungsbestätigung zustande. Die Angaben zu Ihrer Buchung werden darin nochmals aufgeführt. Eine Wartelistenbestätigung bestätigt ausschließlich die Aufnahme auf die Warteliste; sie ist keine Platzzusage und löst keine Zahlungspflicht aus. Erst mit unserer gesonderten endgültigen Buchungsbestätigung nach Freigabe eines Platzes kommt bei einer Wartelistenbuchung der Vertrag zustande. Der Vertragstext aus Buchung, AGB und Buchungsbestätigung wird Ihnen per E-Mail oder auf Papier zur Verfügung gestellt und unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.
1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.3 Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung, die alle wesentlichen Angaben über die von Ihnen gebuchten Reiseleistungen enthält.
Weicht die Bestätigung von Ihrer Anmeldung ab, ist der Veranstalter an das neue Angebot 10 Tage gebunden. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebots zustande, wenn Sie innerhalb dieser Frist das Angebot annehmen.
1.4 Vormerkungen sind Anmeldungen für noch nicht ausgeschriebene Reisen. Sie werden nach Verfügbarkeit in Festbuchungen umgewandelt, sobald und soweit die Reise für den gewünschten Reisezeitraum buchbar ist.
1.5 Sofern Sie lediglich eine Eintrittskarte eines Fremdanbieters ohne weitere Reiseleistungen buchen, tritt der Veranstalter nur als Vermittler einer Fremdleistung auf. Durch den Erwerb vermittelter Eintrittskarten kommen vertragliche Beziehungen ausschließlich zwischen Ihnen und dem jeweiligen Anbieter zustande. Den Namen des jeweiligen Anbieters entnehmen Sie bitte der Eintrittskarte.
1.6 Ein Widerrufsrecht steht Ihnen gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) nicht zu.
2 Bezahlung
2.1 Der jeweils zuständige Absicherer und seine Kontaktdaten ergeben sich aus dem Sicherungsschein. Soweit für eine Pauschalreise eine gesetzliche Insolvenzabsicherung erforderlich ist, dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur unter den Voraussetzungen des § 651t BGB verlangt oder angenommen werden. Hierzu gehören eine wirksame Insolvenzabsicherung und die Übermittlung des Sicherungsscheins mit den erforderlichen Angaben zum Absicherer und dessen Kontaktdaten. Aus der Buchungsbestätigung ergeben sich die vereinbarten Beträge für An- und Restzahlung und gegebenenfalls Stornierung. Die nachfolgenden Fälligkeitsregelungen stehen unter diesen gesetzlichen Voraussetzungen.
2.2 Fälligkeit bei isolierter Buchung einer Unterkunft
2.2.1 Bei Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung der Bestätigung die Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtpreises fällig. Die Kosten für etwaige Reiseversicherungen werden in voller Höhe zusammen mit der Anzahlung fällig.
2.2.2. Der restliche Preis wird 5 Wochen vor Reiseantritt fällig, wenn feststeht, dass Ihre Reise – wie gebucht – durchgeführt wird und der Reiseplan (bei ticketlosem Reisen) bzw. die Reiseunterlagen Ihnen verabredungsgemäß übermittelt werden. Bei Kurzfristbuchungen (ab vier Wochen Reisebeginn) wird der gesamte Reisepreis sofort fällig.
2.2.3 Die Gebühren im Falle einer Stornierung (vgl. Ziffer 7) und Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren (vgl. Ziffer 8) werden jeweils sofort fällig.
2.3 Fälligkeit bei Pauschalreisen, die einen Flug beinhalten
Bei Pauschalreisen, die einen Flug beinhalten, ist der Reisepreis bei Vertragsschluss gegen Aushändigung der Bestätigung sofort in voller Höhe fällig.
2.4 Fälligkeit bei der Vermittlung von Eintrittskarten und Flughafentransfers
Bei der Buchung von lediglich vermittelten Reiseleistungen, wie beispielsweise Eintrittskarten für vermittelte Veranstaltungen, z.B. Festivalkarten, oder für isolierte Buchungen eines Flughafentransfers, ist der Preis bei Vertragsschluss gegen Aushändigung der Bestätigung sofort in voller Höhe fällig.
2.5 Zahlung an den Veranstalter
2.5.1 Wenn und soweit der Veranstalter eine Zahlung im SEPA-Lastschriftverfahren anbietet, benötigt er ein sogenanntes „Mandat“, das die Belastung Ihres Girokontos mit dem zu zahlenden Preis (An- und Restzahlung) im Wege der Lastschrift erlaubt. Das Mandat ist Teil der Bestätigung.
2.5.2 Wenn und soweit der Veranstalter eine Zahlung per Kreditkarte akzeptiert benötigt er Ihre Adresse oder ggf. die Adresse des Unterlagenempfängers sowie Ihr Einverständnis zur Abbuchung von Ihrer Kreditkarte.
2.5.3 Sie können vor Reiseantritt auch per Überweisung bezahlen. Der Veranstalter benötigt dafür den Vor- und Zunamen, die vollständige Adresse, die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse des Buchenden
2.6 weggefallen
2.7 Änderungen der vereinbarten Zahlungsart können nur bis 6 Wochen vor Reiseantritt und nur für noch offen stehende Zahlungen vorgenommen werden.
2.8 Sollten Ihnen der Reiseplan (bei ticketlosem Reisen) bzw. in Ausnahmefällen die Reiseunterlagen nicht bis spätestens 4 Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, wenden Sie sich bitte umgehend an uns. Bei Kurzfristbuchungen oder Änderungen der Reise ab 14 Tagen vor Reiseantritt erhalten Sie einen Reiseplan über den gleichen Weg wie bei längerfristigen Buchungen. In Ihrem eigenen Interesse bitten wir Sie, den Reiseplan (bei ticketlosem Reisen) bzw. die Reiseunterlagen nach Erhalt sorgsam zu überprüfen.
2.9 Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet und zahlen Sie auch nach Mahnung mit Nachfristsetzung nicht, kann der Veranstalter von dem jeweiligen Vertrag zurücktreten, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt. Der Veranstalter kann bei Rücktritt vom Reisevertrag im Sinne des vorherigen Satzes als Entschädigung Rücktrittsgebühren entsprechend den Ziffer 7 verlangen. Wenn Sie Zahlungen trotz Fälligkeit nicht leisten, behält sich der Veranstalter zudem vor, für die zweite Mahnung eine Mahnkostenpauschale von € 1,50 zu erheben. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt Ihnen unbenommen.
2.10 Kosten für Nebenleistungen wie die Besorgung von Visa etc. sind, soweit nicht in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich vermerkt, nicht im Reisepreis enthalten.
3 Leistungen, Preise
3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen (z. B. Internet, Katalog, Flyer) und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Bestätigung (vgl. Ziffer 1.1 Satz 2). Vor Vertragsschluss kann der Veranstalter jederzeit eine Änderung der Leistungsbeschreibungen vornehmen, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
3.2 Ausführendes Luftfahrtunternehmen/ gemeinschaftliche Liste
Der Veranstalter ist gemäß der Verordnung (EG) 2111/2005 vom 14.12.2005 verpflichtet, Sie bei Buchung über die Identität der/des ausführenden Luftfahrtunternehmen(s) zu unterrichten. Steht ein ausführendes Luftfahrtunternehmen bei Buchung noch nicht fest, sind Sie insoweit zunächst über die Identität der/des wahrscheinlich ausführenden Luftfahrtunternehmen(s) zu unterrichten. Sobald die Identität endgültig feststeht, werden Sie entsprechend unterrichtet. Im Falle eines Wechsels des ausführenden Luftfahrtunternehmens nach Buchung sind Sie über den Wechsel so rasch wie möglich zu unterrichten. Die Liste von Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen („gemeinschaftliche Liste“), finden Sie unter www.lba.de > Häufig gesucht > Airlines mit Flugverbot.
3.3 Flugbeförderung
Der Veranstalter weist darauf hin, dass es bei Direktflügen aus flug- und programmtechnischen Gründen zu Zwischenlandungen kommen kann. Es wird dringend empfohlen, Geld, Wertgegenstände, technische Geräte und Medikamente ausschließlich im Handgepäck zu befördern.
3.4 Sonderwünsche, individuelle Reisegestaltung
3.4.1 Der Veranstalter bemüht sich, Ihrem Wunsch nach Sonderleistungen, die nicht in der Leistungsbeschreibung (Ziffer 3.1) ausgeschrieben sind, z. B. Zimmer benachbart oder Zimmer in bestimmter Lage, nach Möglichkeit zu entsprechen.
3.4.2 Für die Bearbeitung individueller, von der jeweiligen Leistungsbeschreibung abweichender Reisen wird eine Gebühr von maximal € 50,– pro Reisenden und Woche erhoben.
3.4.3 aufgehoben
3.4.4 Bei von Reisenden im Zielgebiet gewünschten Flug- und/oder Hotelumbuchungen behält der Veranstalter sich zusätzlich zu den gegebenenfalls entstehenden Mehrkosten die Erhebung einer angemessenen Bearbeitungsgebühr pro Person vor.
3.4.5 Die Mitnahme von Haustieren ist nur in den Fällen gestattet, in denen die Leistungsbeschreibung dies ausdrücklich zulässt.
3.4.6 Bitte beachten Sie, dass innerhalb einer Wohneinheit nur identische Verpflegungsleistungen gebucht werden können. Dies gilt auch für mitreisende Kinder.
3.5 Reiseverlängerung
Falls Sie länger an Ihrem Urlaubsort bleiben wollen, sprechen Sie bitte möglichst frühzeitig Ihre Reiseleitung oder die örtliche Vertretung des Veranstalters an. Wir verlängern Ihren Aufenthalt gerne, wenn entsprechende Unterbringungs- und Rückbeförderungsmöglichkeiten verfügbar sind. Die Kosten für eine Verlängerung sind auf unsre Anfrage hin sofort vor Ort zu zahlen. Bitte beachten Sie die mit Ihrer Rückreise verbundenen tariflichen Bedingungen sowie die Gültigkeitsdauer etwaiger Reiseversicherungen und eventuell erforderlicher Visa.
3.6 Reiseleitung, Betreuung
Bei den angebotenen Reisen werden Sie vor Ort betreut; in den meisten Feriengebieten von Reiseleitern des Veranstalters bzw. von örtlichen Vertretern des Veranstalters (z. B. Vermietern von Ferienwohnungen). Ansonsten finden Sie Kontaktdaten in Ihrem Reiseplan (bei ticketlosem Reisen), in Ihren Reiseunterlagen oder auf www.fs-hirondelle.de.
Bei Beanstandungen beachten Sie bitte die besonderen Hinweise unter Ziffer 13.7.2.
4 Besondere Hinweise für Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Camper
4.1 Verbrauchsabhängige Nebenkosten oder solche für von Ihnen gewünschte Zusatzleistungen sind in der Regel nicht im Reisepreis eingeschlossen. Sofern in der Leistungsbeschreibung nichts anderes erwähnt ist, sind sie unmittelbar am Ort zu zahlen.
4.2 Die Ferienwohnung/das Ferienhaus/der Camper darf nur von der in der Leistungsbeschreibung angegebenen und in der Bestätigung aufgeführten Anzahl von Erwachsenen und Kindern bewohnt werden.
4.3 Die angegebenen An- und Abreisetermine sind bindend.
4.4 Bei Übergabe der Schlüssel kann ein angemessener Betrag (Kaution) als Sicherheit für evtl. Schäden oder vor Ort zu zahlende, verbrauchsabhängige Nebenkosten verlangt werden. Die Rückzahlung oder Verrechnung erfolgt, wenn die Wohneinheit und das Inventar bei Beendigung des Aufenthaltes in ordnungsgemäßem Zustand gereinigt zurückgegeben worden sind.
5 Kinderermäßigungen
5.1 Maßgebend ist das Kindesalter bei Reiseantritt. Unabhängig davon ist jedes mitreisende Kind und dessen Alter bei der Buchung anzugeben.
5.2 Den Umfang der Kinderermäßigungen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
5.3 Bei falschen Altersangaben ist der Veranstalter berechtigt, darauf beruhende Differenzen zum korrekten Reisepreis zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von € 50,– nach zu erheben. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Bearbeitungskosten bleibt Ihnen unbenommen.
6 Leistungs- und Preisänderungen
6.1 Andere Änderungen der vertraglichen Reiseleistungen als Preisänderungen darf der Veranstalter vor Reisebeginn nur einseitig vornehmen, soweit ein entsprechender Änderungsvorbehalt vereinbart wurde, die Änderung unerheblich ist und die Voraussetzungen des § 651f Absatz 2 BGB erfüllt sind. Die Änderung darf nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden. Der Reisende wird vor Reisebeginn klar, verständlich und in hervorgehobener Weise auf einem dauerhaften Datenträger über die Änderung informiert. Erhebliche Änderungen wesentlicher Eigenschaften der Reiseleistungen richten sich nach § 651g BGB. Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.
6.2 Bei Schiffsreisen entscheidet über notwendig werdende Änderungen der Fahrtzeit und/oder der Routen, etwa aus Sicherheits- oder Witterungsgründen, allein der Kapitän.
6.3 Der Veranstalter behält sich eine Änderung des im Reisevertrag vereinbarten Reisepreises nur vor, soweit sie sich unmittelbar aus einer nach Vertragsschluss erfolgten Änderung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger oder aus einer Änderung von Steuern oder sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, ergibt. Es gelten die nachfolgenden Berechnungsregeln und Voraussetzungen. Entsprechende Kostensenkungen werden nach Ziffer 6.3.6 berücksichtigt.
6.3.1 Erhöht sich der Preis für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, so kann der Veranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Veranstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten zusätzlichen Kosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der Veranstalter vom Reisenden verlangen.
6.3.2 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Veranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
6.3.3 Eine Erhöhung nach den Ziffern 6.3.1/6.3.2 ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss weder eingetreten noch für den Veranstalter vorhersehbar waren.
6.3.4 Eine Preiserhöhung wird nur wirksam, wenn der Veranstalter den Reisenden klar und verständlich über die Gründe und die nachvollziehbare Berechnung der Erhöhung auf einem dauerhaften Datenträger informiert. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Soweit § 651g BGB einschlägig ist, kann die Änderung nicht einseitig erfolgen; es gelten zusätzlich die gesetzlichen Anforderungen an ein Änderungsangebot, die Informationen an den Reisenden und dessen Entscheidungsrechte.
6.3.5 Für die Entscheidung über ein Änderungsangebot nach § 651g BGB setzt der Veranstalter dem Reisenden eine angemessene Frist und erteilt die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen. Die Ausübung der gesetzlichen Rechte wird nicht von einer unverzüglichen Erklärung des Reisenden abhängig gemacht.
6.3.6 Wegen des vertraglichen Preiserhöhungsvorbehalts kann der Reisende auf Verlangen eine entsprechende Senkung des Reisepreises erhalten, wenn und soweit sich die in § 651f Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BGB genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für den Veranstalter führt. Überzahlungen werden erstattet. Tatsächlich entstandene Verwaltungsausgaben dürfen im gesetzlich zulässigen Umfang abgezogen werden; ihre Höhe wird auf Verlangen des Reisenden nachgewiesen.
7 Rücktritt durch den Reisenden vor Reisebeginn/Stornogebühren
7.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Veranstalter (Anschriften siehe oben unter Ziffer 1). Ihnen wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
7.2 Wenn Sie vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten oder die Reise nicht antreten, verliert der Veranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann er nach Maßgabe des § 651h BGB eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit nicht gesetzlich ein entschädigungsfreier Rücktritt besteht. Eine Entschädigung entfällt insbesondere, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Die Pauschalen in Ziffer 7.5 berücksichtigen die Nähe des Rücktritts zum vereinbarten Reisebeginn sowie die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen. Ziffer 7.4 bleibt unberührt.
7.3 Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet oder wenn die Reise wegen nicht vom Veranstalter zu vertretenden Fehlens der Reisedokumente, wie z. B. Reisepass oder notwendige Visa, nicht angetreten wird.
7.4 Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, als die von dem Veranstalter in der im Einzelfall anzuwendenden Pauschale (siehe nachstehende Ziffer 7.5) ausgewiesenen Kosten. Der Veranstalter behält sich vor, in Abweichung von den unter Ziffer 7.5.1 aufgeführten Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. Er ist diesem Fall verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
7.5 Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt in der Regel pro Person/pro Wohneinheit bei Stornierungen:
7.5.1 Standard-Gebühren:
- bis 4 Wochen vor Reiseantritt: 25 %
- bis 3 Wochen vor Reiseantritt: 50 %
- bis 2 Wochen vor Reiseantritt: 75 %
- bis 1 Woche vor Reiseantritt: 100 %
7.5.2 Bei lediglich vermittelten Reiseleistungen, insbesondere bei Eintrittskarten, gelten die Stornobedingungen des jeweiligen Anbieters, die Ihnen bei Buchung mitgeteilt werden.
7.6 Haben Sie mehrere Leistungen mit Einzelpreisen zusammengestellt (z.B. Flug und Rundreise), so sind die Stornogebühren dafür einzeln zu ermitteln und anschließend zu addieren.
8 Umbuchung, Ersatzperson
8.1 Auf Ihren Wunsch nimmt der Veranstalter, soweit durchführbar, bis zum 31. Tag vor Reiseantritt eine Abänderung der Bestätigung (Umbuchung) vor. Als Umbuchungen gelten z. B. Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderung. Dafür wird eine gesonderte Gebühr von € 50,– pro Person erhoben. Gegenüber Leistungsträgern (z. B. Fluggesellschaften) entstehende Mehrkosten werden gesondert berechnet. Bitte achten Sie deshalb auch auf die korrekte Schreibweise Ihres Namens.
Darüber hinaus gilt Folgendes:
Bei einer Änderung der Beförderung, der Unterkunft (außer Änderungen innerhalb der gebuchten Unterkunft) oder des Reisetermins wird der Reisepreis für die geänderten Leistungen komplett neu berechnet auf der Basis der dann geltenden Preise und Bedingungen.
Bei einer Änderung innerhalb der gebuchten Unterkunft (z. B. Änderung der Zimmerkategorie, der Verpflegungsart oder der Zimmerbelegung des gebuchten Zimmers) wird der Preis für die geänderten Leistungen anhand der der Buchung bisher zugrundeliegenden Preise und Bedingungen neu ermittelt. Änderungen nach den oben genannten Fristen sowie Änderungen über den Geltungszeitraum der der Buchung zugrunde liegenden Leistungsbeschreibung (Ziffer 3.1) hinaus, können nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Ziffer 7.5 bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden.
8.2 Der Reisende kann innerhalb angemessener Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger erklären, dass ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. Ein Zugang spätestens sieben Tage vor Reisebeginn ist stets rechtzeitig. Der Veranstalter kann dem Eintritt widersprechen, wenn der Dritte die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Reisender und Ersatzperson haften als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die angemessenen, tatsächlich entstandenen Mehrkosten des Eintritts. Der Veranstalter weist deren Höhe nach.
9 Reiseversicherungen
Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss eines umfassenden Reiseversicherungs-Pakets, insbesondere inklusive einer (auch jeweils separat zu buchenden) Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit.
10 Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
10.1 Der Veranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch den Veranstalter vom Reisenden nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich ein Reisender derart vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Der Veranstalter behält jedoch den Anspruch auf den Reisepreis. Evtl. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.
Der Veranstalter muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden einschließlich evtl. Erstattungen durch Leistungsträger.
10.2 Der Veranstalter kann bei Nichterreichen einer in der jeweiligen Leistungsbeschreibung und in der Bestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl bis 4 Wochen vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten (Zugang beim Reisenden). Der Veranstalter informiert Sie selbstverständlich, sofern zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich wird, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann. Die Rücktrittserklärung wird dem Reisenden unverzüglich zugeleitet. Sie erhalten den gezahlten Reisepreis dann umgehend zurück.
10.3 Im Fall des Rücktritts des Veranstalters nach Ziffer 10.2 ist der Reisende berechtigt, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.
Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach der Rücktrittserklärung des Veranstalters diesem gegenüber geltend zu machen. Sofern der Reisende von seinem Recht auf Teilnahme an einer gleichwertigen Reise keinen Gebrauch macht, erhält er den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
11 Unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände
11.1 Vor Reisebeginn gelten für unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände die gesetzlichen Regelungen des § 651h BGB. Soweit deshalb ein entschädigungsfreier Rücktritt besteht, werden gezahlte Reisepreise unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt erstattet. Nach Reisebeginn gelten insbesondere die gesetzlichen Abhilfe- und Kündigungsrechte nach §§ 651k und 651l BGB. Bei einer Kündigung nach § 651l BGB trägt der Veranstalter die Mehrkosten der notwendigen Rückbeförderung, wenn die Beförderung zum vereinbarten Leistungsumfang gehört.
11.2 Reisehinweise des Auswärtigen Amtes erhalten Sie im Internet unter „www.auswaertiges-amt.de“ sowie unter der Telefonnummer (030) 5000-2000.
11.3 Ob Witterungsbedingungen gesetzliche Rücktritts-, Abhilfe-, Minderungs- oder Kündigungsrechte auslösen, richtet sich nach den Umständen und den vereinbarten Reiseleistungen. Gesetzliche Rechte werden durch diesen Abschnitt nicht ausgeschlossen.
12 Mängelanzeige, Abhilfe, Minderung, Kündigung
12.1 Wird eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Reisende nach Maßgabe des § 651k BGB Abhilfe verlangen. Der Veranstalter kann Abhilfe nur unter den dort geregelten Voraussetzungen verweigern.
12.2 Bitte zeigen Sie Reisemängel dem Veranstalter unverzüglich an, damit Abhilfe geleistet werden kann. Soweit der Veranstalter wegen einer schuldhaft unterlassenen Anzeige keine Abhilfe schaffen konnte, entfallen insoweit Ansprüche auf Minderung und Schadensersatz nach §§ 651m und 651n BGB. Im Übrigen bleiben die gesetzlichen Rechte bestehen.
12.3 Wird die Pauschalreise durch einen Reisemangel erheblich beeinträchtigt, kann der Reisende den Reisevertrag nach Maßgabe des § 651l BGB kündigen. Eine angemessene Frist zur Abhilfe ist zu setzen, soweit sie nicht nach den gesetzlichen Voraussetzungen entbehrlich ist. Die Abrechnung erbrachter und noch zu erbringender Reiseleistungen sowie die notwendige Rückbeförderung und deren Mehrkosten richten sich nach § 651l Absätze 2 und 3 BGB.
13 Haftung
13.1 Der Reisende kann wegen eines Reisemangels neben der Minderung des Reisepreises oder der Kündigung Schadensersatz nach Maßgabe des § 651n BGB verlangen. Die dort geregelten gesetzlichen Ausnahmen bleiben unberührt. Bei Vereitelung oder erheblicher Beeinträchtigung der Reise kann auch eine angemessene Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit verlangt werden.
13.2 Vertragliche Schadenersatzansprüche
Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen.
13.3 Gesetzliche Haftung und internationale Übereinkünfte
Für Ansprüche aus unerlaubter Handlung gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen. Die Haftungsbeschränkung in Ziffer 13.2 erweitert sich nicht auf diese Ansprüche.
Gesetzliche Beschränkungen und Ausschlüsse aufgrund internationaler Übereinkünfte oder darauf beruhender Vorschriften bleiben im gesetzlich zulässigen Umfang unberührt.
13.4 Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistung des Veranstalters sind.
Der Veranstalter haftet jedoch
13.4.1 für Leistungen, welche die Beförderung von Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten sowie
13.4.2 wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Veranstalters ursächlich geworden ist.
13.5 Bitte beachten Sie bei Sport- und anderen Ferienaktivitäten die Sicherheitsregeln und die Hinweise der Verantwortlichen. Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer Unfallversicherung. Die gesetzlichen Haftungs- und Gewährleistungsrechte des Reisenden werden hierdurch nicht eingeschränkt.
13.6 Soweit in Leistungsbeschreibungen (Ziffer 3.1) ausgeschrieben, enthalten Ihr Reiseplan bzw. Ihre Reiseunterlagen Fahrscheine externer Beförderungsunternehmen. Die Beförderung erfolgt auf der Grundlage der Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens, die auf Wunsch zugänglich gemacht werden. Die Rechte und Pflichten des Veranstalters und der Reisenden nach dem Reisevertragsrecht und diesen Reisebedingungen werden dadurch nicht eingeschränkt. Bei einer selbst organisierten Anreise ist der Reisende für seine rechtzeitige Ankunft am vereinbarten Ausgangspunkt verantwortlich. Gesetzliche Ansprüche gegen den Veranstalter bleiben unberührt.
13.7 Mitwirkungspflicht, Beanstandungen
13.7.1 Jeder Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
13.7.2 Bitte teilen Sie Beanstandungen unverzüglich der Reiseleitung, dem in Ihren Reiseunterlagen genannten Ansprechpartner oder dem Veranstalter mit und verlangen Sie Abhilfe. Ist ein Ansprechpartner nicht erreichbar, wenden Sie sich unmittelbar an den Veranstalter. Die Kontaktdaten finden Sie in Ihren Reiseunterlagen und auf www.fs-hirondelle.de. Die Folgen einer schuldhaft unterlassenen Mängelanzeige richten sich ausschließlich nach Ziffer 12.2 und § 651o BGB.
Bei Verlust, Beschädigung oder verspäteter Zustellung von Reisegepäck informieren Sie bitte zusätzlich unverzüglich das betreffende Beförderungsunternehmen und beachten Sie die jeweils geltenden gesetzlichen Anzeigevorschriften. Diese zusätzlichen transportrechtlichen Vorschriften ersetzen nicht die Mängelanzeige gegenüber dem Reiseveranstalter. Eine zusätzliche einmonatige Ausschlussfrist für Ansprüche gegen den Veranstalter wird nicht vereinbart.
13.7.3 Reiseleiter sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.
13.8 Verbraucherstreitbeilegung
Der Veranstalter nimmt derzeit nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist auch nicht dazu verpflichtet.
14 Ansprüche und Verjährung
14.1 Ansprüche nach § 651i Absatz 3 BGB verjähren in zwei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte. Eine zusätzliche einmonatige Ausschlussfrist für die Geltendmachung dieser Ansprüche wird nicht vereinbart.
14.2 Übrige Ansprüche und Hemmung
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verjährungs- und Hemmungsvorschriften.
15 Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
15.1 Der Veranstalter wird Staatsangehörige des EU- Mitgliedstaates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Angehörige anderer Staaten sollten sich bei den für sie zuständigen Botschaften/Konsulaten erkundigen.
15.2 Der Veranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie ihn mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass die Verzögerung von dem Veranstalter zu vertreten ist. Zur Erlangung von Visa etc. bei den zuständigen Stellen müssen Sie mit einem ungefähren Zeitraum von etwa 8 Wochen rechnen.
15.3 Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Veranstalters bedingt sind.
15.4 Entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung (Ziffer 3.1), ob für Ihre Reise ein Reisepass erforderlich ist oder der Personalausweis genügt, und achten Sie bitte darauf, dass Ihr Reisepass oder Ihr Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeitsdauer besitzt. Kinder benötigen eigene Reisedokumente.
15.5 Zoll- und Devisenvorschriften werden in verschiedenen Ländern sehr streng gehandhabt. Informieren Sie sich bitte genau und befolgen Sie die Vorschriften unbedingt.
15.6 Bitte beachten Sie die für Ihr Reiseziel und Ihre persönlichen Voraussetzungen geltenden Einreise- und Gesundheitsbestimmungen. Der Veranstalter stellt die gesetzlich erforderlichen Informationen bereit. Für medizinische Fragen und Impfungen wenden Sie sich rechtzeitig an eine qualifizierte reisemedizinische Beratung.
16 Entsprechende Anwendungen von Vorschriften des „Teil A“ bei Reisen, die Flugausbildungen beinhalten
Bei Reisen, die als Teil der vereinbarten Leistungen ausdrücklich auch Dienstleistungen im Bereich des Flugunterrichts beinhalten, gelten die Ziffern 4, 5, 9 und 12 des „Teil A“ der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters entsprechend und treten insoweit neben die Bestimmungen des „Teil B“. Zwingende Rechte des Reisenden nach dem Pauschalreiserecht werden dadurch nicht eingeschränkt.
17 Allgemeines
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.
Stand: 04.11.2026
